Accor stellt Premier-Inn-Deal in Zweifel
Es gibt Widerspruch um die Meldung vom 16. Oktober, dass Premier Inn acht gepachtete Hotels der Gorgeous Smiling Hotels (GSH) in Deutschland und Österreich mit insgesamt rund 1.500 Zimmern übernimmt, darunter das Mercure Wien Westbahnhof mit 252 Zimmern. Accor wehrt sich und spricht von einer "Falschmeldung".
Accor
Bleibt das Mercure Schild auf den Dach des Hotels Wien Westbahnhof oder übernimmt Premier Inn?
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Wenn sich die Kommunikations-Experten eines der größten Hotelkonzerne der Welt an die Fachpresse wenden, klingt das mitunter etwas speziell: "Lieber Herr Brückmann, nach längerer Zeit melde ich mich mit einem Anliegen: Bitte um Korrektur des folgenden Berichts: Das Mercure Wien Westbahnhof zählt nicht zu den übernommenen Hotels, das ist eine Falschmeldung. Das Hotel bleibt im Accor-Netzwerk. Besten Dank."
Keine weiteren Erläuterungen, keine weiteren Informationen, kein Hintergrundgespräch. Entsprechende Nachfragen nach einem offiziellen Statement werden dann wie folgt beantwortet: "Wir können bestätigen, dass es keine Auswirkung auf das Mercure Wien Westbahnhof gibt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vertretung des Eigentümers." Genau das tut Hotel vor9, erkundigt sich nach dem Sachverhalt. Jedoch, die Mail an die Vertretung des Eigentümers, die Wirtschaftskanzlei Fieldfisher, wird nicht beantwortet.
Und was sagt Premier Inn zu den Vorwürfen? Dort ist man überrascht und irritiert. All das was man im Rahmen der Presseerklärung kommuniziert habe, sei zutreffend und Hotel vor9 habe auch alles korrekt wiedergegeben.
Premier Inn bestätigt Richtigkeit der eigenen Informationen
Offiziell um eine Stellungnahme gebeten, wird folgendes Statement verfasst: "Wir bleiben dabei und weisen die Behauptung zurück, unsere Pressemitteilung kolportiere, dass man uns das in der Pressemeldung bezeichnete Hotel in Wien übergeben hätte. Schon aus dem ersten Satz der Pressemitteilung ergibt sich, dass wir lediglich eine Vereinbarung zur Übernahme ankündigen. Damit wird eine eventuelle spätere Übergabe des Hotels in zweifacher Hinsicht als mögliches zukünftiges Ereignis beschrieben, nicht als bereits erfolgt."
Weiter wird ausgeführt: "Eine Vereinbarung ist noch keine Übergabe. Zudem wird die Vereinbarung nicht als abgeschlossen dargestellt, sondern nur angekündigt. Zudem ist es selbstverständlich möglich, schriftliche Vereinbarungen in Bezug auf Hotels zu schließen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung noch keiner der Parteien gehören. Wir sind vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass eine Richtigstellung nicht erforderlich ist."
Pascal Brückmann