Bundesnetzagentur regelt Datenaustausch bei Kurzzeitmieten
Die Bundesnetzagentur soll künftig zentrale Drehscheibe für den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass sie den automatisierten Austausch zwischen Plattformen, Behörden und Statistikämtern koordiniert. Grundlage ist eine EU-Verordnung ab Mai 2026.
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Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen zwischen Plattformen, Behörden und Statistikämtern koordinieren
Nach dem Willen der Bundesregierung übernimmt die Bundesnetzagentur künftig eine Schlüsselrolle bei der Regulierung von Kurzzeitvermietungen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz vor. Die Bundesnetzagentur soll als zentrale digitale Zugangsstelle den Datenaustausch zwischen Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com, Behörden und Statistikämtern ermöglichen.
Der Entwurf für das Gesetz setzt die EU-Verordnung 2024/1028 um, die ab dem 20. Mai 2026 gilt. Zudem soll die Bundesnetzagentur bundesweit die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten, etwa nach der Geoblocking-Verordnung, bündeln.