Grünes Licht für Gesetz zur Kurzzeitvermietung
Hotel-Kurzreisen effizient und modern vermarkten
Hoteliers stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen, um ihre Auslastung und ihren Ertrag optimal zu steuern. Die Vielzahl an Vermittlungsportalen ist dabei Fluch und Segen zugleich. Bei der GetAway Group ist es möglich, mit nur einem Login sieben Portale zu steuern und dabei die Wertigkeit des Angebots zu steigern. Hotel vor9
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur soll nun bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter können die von der Bundesnetzagentur gesammelten Daten abrufen. Deutscher Bundestag