Kartellamt will Verfahren um Bestpreisklausel neu aufrollen
Die Wettbewerbshüter nehmen das Urteil des OLG Düsseldorf, das Booking die Durchsetzung der Bestpreisklausel gegenüber Hotelpartnern erlaubt, nicht hin. Sie haben den Bundesgerichtshof angerufen, um eine Revision des Verfahrens zu erzwingen, obwohl das OLG dagegen keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
 
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Der Bundesgerichtshof soll nach dem Willen des Kartellamts eine Wiederaufnahme des Best-Preis-Klausel-Verfahrens gegen Booking ermöglichen
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Wie die Tageszeitung "Welt" und das Fachportal "FVW" übereinstimmend berichten, akzeptiert das Bundeskartellamt die Entscheidung der Düsseldorfer Richter, nach der das Portal Hotels zwingen kann, ihm mindestens ebenso günstige Preise zu gewähren, wie sie auf der eigenen Website stehen, nicht. Der Richterspruch hatte in der Hotellerie Proteste ausgelöst. Nun habe die Bonner Behörde beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, weiß die "FVW".
Die Hoteliers befürchten eine Einschränkung ihrer unternehmerischen Freiheit und Einbußen im Direktvertrieb, wenn das Urteil in seiner jetzigen Form bestand haben sollte. Laut "Welt" sind die Aktivitäten gegen Booking Teil einer umfassenderen Strategie des Kartellamts, mit der den großen Technikkonzernen Zügel angelegt werden sollen.